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Für landwirtschaftliche Zwecke

1. Fahrweg auf dem Gelände des Zwischenwerks Großmehring zur Verbindung des Demlinger- mit dem Stolperweg

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Großmehring (FlstNr. 3565 Gemarkung Großmehring) enthalten. Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Der Fahrweg war gem. unten angeführter. Urkunde an der nördlichen Grenze des erworbenen Grundkomplexes herzustellen.
Erbaut 1891
Bauart: Packlage aus Dolomit und Beschotterung mit Dolomitkleingeschläge.
Straßenlänge 150 m, Fahrbahnbreite 4,00 m, Banketts beiderseits 0,50 m breit bekiest
Die Straße ist unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Gem. Urkunde des k. Notars Bauer vom 07.Januar 1891 GeschRegNr.25 obliegt der Unterhalt der Gemeinde Großmehring, derselben steht auch die Benützung zu.

2. Verbindungsweg beim Munitionsdepot Nr. III der Westfront (Etting süd)

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Munitionsdepots Nr. III enthalten (FlstNr. 126 Gemarkung Etting). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1893
Bauart: Kiesweg
Straßenlänge 50 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Gem. Urkunde des k. Notars Bauer vom 28.September 1891 Gesch.Reg.Nr. 765 ist der Gemeinde Etting als Besitzerin des Grundstücks FlstNr. 136 ½ ein Verbindungsweg an der südlichen Seite des Militäreigentums eingeräumt. Der Graben der Distriktsstraße ist auszufüllen, ein Zementrohrdurchlass herzustellen, welcher vom k. Militärärar unterhalten wird.

3. Fahrweg an der westlichen Grenze des Zwischenwerks Friedrichshofen

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Friedrichshofen enthalten (FlstNr. 2518 Gemarkung Gaimersheim). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1889
Bauart: Als Feldweg angelegt.
Straßenlänge 340 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist bedingt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Lt. Protokoll des k. Bezirksamts Ingolstadt vom 05.Juni 1889 ist der am Glacisfuß anzulegende Verbindungsweg von der Gemeinde Gaimersheim zu unterhalten.

4. Fahrweg längs der Ost- und Nordgrenze des Zwischenwerks Gerolfing

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Zwischenwerks Gerolfing enthalten (FlstNr. 2711 Gemarkung Gerolfing). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1891
Bauart: Als Feldweg angelegt.
Straßenlänge 370 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist bedingt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Gem. Urkunde des k. Notars Bauer vom 24.Februar 1890 Gesch.Reg.Nr. 161 obliegt der Unterhalt den Fahrberechtigten. Dies sind die Besitzer der nördlich gelegenen Grundstücke FlstNrn. 2710, 2707, 2708, 2706, 2705, 2704, 2703 ½,2703, 2702, 2701, 2700, 2699, 2698 ½, 2698 und 2697.

5. Wege auf dem Gelände des Fort X

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Fort X enthalten (FlstNrn. 227 Gemarkung Hagau und 375 Gemarkung Zuchering). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1875 -1878
Bauart: 0,20 m hohe Kieslage
Straßenlänge 440 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Laut Urkunde des k. Notars Seitz zu Neuburg vom 27.Dezember 1874 Gesch.Reg.Nr.1341 ist das Militärärar verpflichtet, für zum Bau des Fort X von der Gemeinde Hagau unentgeltlich abgetretenen Gemeindewege an der Nord- und Ostgrenze des Werkes einen neuen Weg anzulegen. Die selbe Verpflichtung hat das Militärärar nach Ziff. 37 der Urkunde des selben. Notars vom 28.Dezember 1874 Gesch.Reg.Nr. 1356 gegenüber der Gemeinde Zuchering übernommen.

6. Wege auf dem Gelände des Fort IX

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Fort IX enthalten (FlstNr. 1286 Gemarkung Oberstimm). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1875
Bauart: 0,20 m hohe Kieslage
Straßenlänge 390 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Mit Urkunde des k. Notars Seitz zu Neuburg vom 19.November 1874 Gesch.Reg.Nr. 1212 wird der Gemeinde Oberstimm die Verlegung der zum Bau des Fort IX benötigten Gemeindewege FlstNr. 1389 ½ und 1502 an die südliche Grenze des Forts zugesichert.

7. Fahrweg nördlich und westlich der rechten Anschlußbatterie bei Fort VIII

Die Grundstücksfläche ist in der Gesamtfläche des Fort VIII enthalten (FlstNr. 2275 Gemarkung Manching). Dies gilt auch für die Herstellungskosten und die sonstigen Angaben über das Grundstück.
Erbaut 1893
Bauart: 0,20 m hohe Kieslage.
Straßenlänge 120 m, Fahrbahnbreite 3,00 m
Die Straße ist bedingt dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Laut Urkunde des k. Notars Bauer vom 24.Oktober 1892 Gesch.Reg.Nr. 1028 wird der Gemeinde Manching der Viehtrieb über den Weg gestattet.